RTS zu Inhalt und Fristen der Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle (Art. 20 lit. a DORA)
Legt Inhalt und Fristen der dreistufigen Meldung fest: Erstmeldung innerhalb von 4 Stunden nach Klassifizierung (spätestens 24 Stunden nach Kenntnis), Zwischenmeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat. Regelt außerdem den Inhalt der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen.
