CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung
RL (EU) 2022/2464, ESRS ↗, EU+DE
Mehr zum Rahmenwerk
Die CSRD verankert die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht: Berichtet wird nach den europäischen Standards (ESRS) über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen entlang der doppelten Wesentlichkeit — also Auswirkungen des Unternehmens und finanzielle Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen. Der Bericht ist extern zu prüfen.
Mit dem Omnibus-Paket werden Anwenderkreis, Zeitplan und Datenpunkte derzeit deutlich verschlankt; die deutsche Umsetzung läuft parallel. Für Finanzunternehmen bleibt die CSRD Datenlieferant für SFDR- und Säule-3-Angaben, weshalb Änderungen unmittelbar auf die eigenen Offenlegungen durchschlagen.
- 0
- Updates gesamt
- 0
- Letzte 30 Tage
- –
- Letzte Änderung
- –
- Ältester Eintrag
Für dieses Rahmenwerk liegen noch keine Updates vor. Neue Meldungen aus den Primärquellen erscheinen hier automatisch.