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EU-Amtsblatt

RL (EU) 2022/2464, ESRS ↗, EU+DE

CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung

10 Updates2 in den letzten 30 TagenStand 13.10.2026seit 15.11.2014

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Die CSRD verankert die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht: Berichtet wird nach den europäischen Standards (ESRS) über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen entlang der doppelten Wesentlichkeit — also Auswirkungen des Unternehmens und finanzielle Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen. Der Bericht ist extern zu prüfen.

Mit dem Omnibus-Paket werden Anwenderkreis, Zeitplan und Datenpunkte derzeit deutlich verschlankt; die deutsche Umsetzung läuft parallel. Für Finanzunternehmen bleibt die CSRD Datenlieferant für SFDR- und Säule-3-Angaben, weshalb Änderungen unmittelbar auf die eigenen Offenlegungen durchschlagen.

13.10.2026
21.09.2026
03.07.2026
MeldungEU-Kommission

Kommission verabschiedet überarbeitete ESRS und freiwilligen Berichtsstandard zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands

Die Europäische Kommission hat überarbeitete Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Die ESRS decken Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab und sollen Investoren sowie Stakeholdern Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt liefern.

Original öffnen: finance.ec.europa.eu ↗
06.05.2026
MeldungEU-Kommission

Erläuterungen zur Value Chain Cap der CSRD und zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard

Die Europäische Kommission hat Erläuterungen zur neuen „Value Chain Cap“ veröffentlicht, die durch die Omnibus I Richtlinie eingeführt wurde. Diese Begrenzung soll den „Trickle-down-Effekt“ der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reduzieren, indem sie festlegt, wie viele Nachhaltigkeitsinformationen CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren Zulieferern anfordern dürfen.

Original öffnen: finance.ec.europa.eu ↗
06.05.2026
MeldungEU-Kommission

Kommission bittet um Feedback zu überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die Europäische Kommission hat einen Monat lang eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einem freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen gestartet. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Nachhaltigkeitsangaben zu erhalten.

Original öffnen: finance.ec.europa.eu ↗
26.02.2026
RichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2026/470

Omnibus I im Amtsblatt: CSRD-Anwendungsbereich drastisch verkleinert, ESRS vereinfacht

Die Richtlinie (EU) 2026/470 beschränkt die Berichtspflicht auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzschwelle, führt freiwillige Standards für kleinere Unternehmen ein, begrenzt Datenanforderungen in der Wertschöpfungskette und verschiebt die CSDDD auf Juli 2028/2029. In Kraft seit 18.03.2026, Umsetzung der CSRD-Änderungen bis 19.03.2027.

Anwendung ab 18.03.2026
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
16.04.2025
22.12.2023
16.12.2022
RichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2022/2464

CSRD im Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 ersetzt die NFRD, weitet die Berichtspflicht stufenweise auf alle großen und börsennotierten Unternehmen aus, verlangt Berichterstattung nach ESRS im Lagebericht mit externer Prüfung und digitaler Auszeichnung. Erste Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.01.2024.

Anwendung ab 01.01.2024
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
15.11.2014
RichtlinieEU-AmtsblattRL 2014/95/EU

NFRD: nichtfinanzielle Erklärung für große Unternehmen von öffentlichem Interesse

Die Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Beschäftigten zu Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung. Anwendung ab Geschäftsjahr 2017; in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2017 umgesetzt.

Anwendung ab 01.01.2017
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗