Kommission schlägt Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) vor
Der Vorschlag COM(2023) 360 verpflichtet Dateninhaber, Kundendaten zu Hypotheken, Krediten, Sparprodukten, Anlagen, Versicherungen und Renten auf Kundenwunsch mit zugelassenen Datennutzern zu teilen, sieht Datenaustauschsysteme mit Vergütung vor und schafft die Zulassung als Finanzinformationsdienstleister. Rat (04.12.2024) und Parlament haben ihre Positionen festgelegt; der Trilog läuft.
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