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Alle Updates zu Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act, CRA)
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Kommission veröffentlicht Praxisleitfaden; Meldepflichten gelten ab 11.09.2026

VO (EU) 2024/2847, EU

Ab 11.09.2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle über die ENISA-Plattform melden (Frühwarnung binnen 24 Stunden). Die vollständigen Produktanforderungen gelten ab 11.12.2027. Finanzunternehmen sollten die Vorgaben in Lieferantenverträge und das DORA-Informationsregister einbinden.

11.09.2026
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act, CRA)

Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen: Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten für Hersteller. Für Finanzunternehmen relevant bei eigener Software-Entwicklung, White-Label-Apps und in der Lieferantenbewertung unter DORA.

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