IT & digitale ResilienzLeitfadendigital-strategy.ec.europa.eu
Kommission veröffentlicht Praxisleitfaden; Meldepflichten gelten ab 11.09.2026
VO (EU) 2024/2847, EU
Ab 11.09.2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle über die ENISA-Plattform melden (Frühwarnung binnen 24 Stunden). Die vollständigen Produktanforderungen gelten ab 11.12.2027. Finanzunternehmen sollten die Vorgaben in Lieferantenverträge und das DORA-Informationsregister einbinden.
- 11.09.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act, CRA)
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen: Security-by-Design, Schwachstellenmanagement und Meldepflichten für Hersteller. Für Finanzunternehmen relevant bei eigener Software-Entwicklung, White-Label-Apps und in der Lieferantenbewertung unter DORA.
Übersicht und alle Updates →