Rundschreiben IML 95/120 zur zentralen Verwaltung von Investmentfonds (CSSF)
Circular CSSF 18/698, Circular CSSF 22/806, Circular CSSF 25/882, LU
Die CSSF hat ihr Rundschreiben IML 95/120 aktualisiert, das die Anforderungen an die zentrale Verwaltung von Investmentfonds in Luxemburg regelt. Das Rundschreiben präzisiert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der zentralen Verwaltung und stellt sicher, dass diese den aufsichtsrechtlichen Standards entsprechen.
Die Aktualisierung ist relevant für alle luxemburgischen Investmentfonds und deren Verwaltungsgesellschaften. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Governance-Strukturen und operativen Prozesse den überarbeiteten Anforderungen an die zentrale Verwaltung genügen. Dies betrifft insbesondere die Auslagerung von Funktionen und die Überwachung der ausgelagerten Tätigkeiten.
Das Rundschreiben IML 95/120 wurde zuletzt durch die Rundschreiben CSSF 12/552, 22/806 und 26/906 geändert und ist in seiner aktualisierten Fassung ab dem 30.06.2026 gültig.
Zum Rahmenwerk: Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)
Das zentrale Organisationsrundschreiben der CSSF für Fondsmanager (IFM): Substanzanforderungen, Geschäftsleitung, Kontrollfunktionen, Delegation und Aufsicht über Delegierte, Vergütung, AML-Pflichten. Ergänzt um die Auslagerungs- und IKT-Rundschreiben 22/806 und 25/882.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zulassung und Organisation luxemburgischer Fondsmanager (CSSF-Rundschreiben 18/698)
- 30.07.2026Mitteilung zu Management-Meldungen und Abmeldungen mit europäischem Pass für in Luxemburg ansässige IFMs – Änderungen durch AIFMD II
- 27.07.2026Start der ESMA Common Supervisory Action zur Risikomanagementfunktion von UCITS-Verwaltungsgesellschaften und AIF-Managern
- 30.06.2026Rundschreiben IML 96/126 zur administrativen und buchhalterischen Organisation (aktualisiert)
- 30.06.2026Rundschreiben IML 98/143 zur internen Kontrolle (CSSF Circular IML 98/143)
- 19.06.2026Mitteilung an die Investmentfondsbranche zur Erbringung von Nebendienstleistungen durch AIFM
- 09.04.2025Rundschreiben 25/882: Nutzung von IKT-Drittdienstleistern unter DORA