EBA-Konsultation zur weiteren Verbesserung des Einlegerschutzes (DGS-Richtlinie)
RL 2014/49/EU, EinSiG, EU+DE
Die EBA hat vier Konsultationen zu Entwürfen von technischen Standards und Leitlinien veröffentlicht, die den Einlegerschutz gemäß der überarbeiteten Einlagensicherungssystem-Richtlinie (DGSD3) stärken sollen. Die Entwürfe umfassen Durchführungsstandards (ITS) zur Einlegerinformation, ITS zum Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten, Einlagensicherungssystemen (DGS) und Behörden, Regulierungsstandards (RTS) zur Behandlung von Kundengeldern sowie Leitlinien zur Anlage von DGS-Mitteln.
Die Regelungen betreffen alle Kreditinstitute und Einlagensicherungssysteme in der EU. Sie zielen darauf ab, die Transparenz für Einleger zu erhöhen, den Informationsaustausch bei Bankausfällen zu standardisieren, den Schutz von Kundengeldern zu vereinheitlichen und die effiziente Anlage von DGS-Mitteln sicherzustellen. Dies soll die finanzielle Stabilität wahren und die Harmonisierung des Einlegerschutzes in der EU vorantreiben.
Die Konsultationsfrist für alle vier Entwürfe endet am 23. Oktober 2026. Eine öffentliche Anhörung findet am 24. September 2026 statt, Anmeldeschluss hierfür ist der 21. September 2026.
Zum Rahmenwerk: Einlagensicherung (DGSD / EinSiG)
Einlagensicherung: gesetzliche Deckung von 100.000 Euro je Einleger, Beitragspflichten, Einlegerinformation, Auszahlungsfristen und die Reform des Krisenmanagement- und Einlagensicherungsrahmens (CMDI).
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