Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzGesetzBundesrechtBGBl. 2021 I S. 1423
Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) verkündet
VO (EU) 2022/858, eWpG, EU+DE
Das eWpG ermöglicht Inhaberschuldverschreibungen und Fondsanteile ohne Urkunde als Zentralregisterwertpapiere oder als Kryptowertpapiere in einem dezentralen Register; die Kryptowertpapierregisterführung wird erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. In Kraft seit 10.06.2021; 2023 durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf elektronische Aktien erweitert.
- 10.06.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: DLT-Pilotregelung & elektronische Wertpapiere (eWpG)
Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie: Handel und Abwicklung tokenisierter Finanzinstrumente mit befristeten Ausnahmen von MiFIR und CSDR; in Deutschland flankiert durch elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapierregister nach dem eWpG.
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