EBA, EIOPA und ESMA fordern verbesserte Governance und konsistente Aufsicht zur Minderung von IKT-Risiken durch KI-Modelle im EU-Finanzsektor
Del. VO (EU) 2024/1502, 2024/1505, 2025/295, 2025/420, JC/GL/2024/36, EU
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – ESAs) fordern einen sektorübergreifenden, risikobasierten und konsistenten Aufsichtsansatz zur Minderung von IKT-Risiken, die von „Frontier AI“-Modellen ausgehen. Die Erklärung berücksichtigt bestehende regulatorische Anforderungen sowie Veröffentlichungen anderer Behörden wie der Europäischen Kommission, des ESRB und der ENISA.
Die ESAs skizzieren Maßnahmen, die Finanzunternehmen dabei helfen sollen, ihre operationelle Resilienz gegenüber Cyberrisiken im Zusammenhang mit „Frontier AI“-Modellen zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Prävention, Erkennung und dem Management dieser Risiken. Finanzunternehmen sollen robuste Governance- und Risikomanagementrahmen implementieren.
Die ESAs ermutigen Finanzunternehmen und zuständige Behörden, die Erklärung als Grundlage für den Aufsichtsdialog zu nutzen. Dies soll dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des EU-Finanzsystems gegenüber Risiken durch „Frontier AI“-Technologien zu gewährleisten. Die Erklärung informiert auch über laufende und geplante DORA-Aufsichtsaktivitäten für kritische IKT-Drittanbieter (CTPPs).
Zum Rahmenwerk: Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister (Del. VOen, RTS und Leitlinien zu Art. 31–43 DORA)
Rechtsakte zum Überwachungsrahmen der ESAs: Kriterien für die Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister, Überwachungsgebühren, Harmonisierung der Überwachung, gemeinsame Untersuchungsteams und Zusammenarbeit mit nationalen Behörden.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleister (Del. VOen, RTS und Leitlinien zu Art. 31–43 DORA)
- 24.03.2025RTS zur Zusammensetzung der gemeinsamen Untersuchungsteams (Art. 41 DORA)
- 13.02.2025RTS zur Harmonisierung der Überwachungstätigkeiten bei kritischen IKT-Drittdienstleistern (Art. 41 DORA)
- 06.11.2024Gemeinsame Leitlinien zur Zusammenarbeit von ESAs und nationalen Behörden bei der Überwachung (Art. 32 Abs. 7 DORA)
- 30.05.2024Delegierte Verordnung zu den Überwachungsgebühren für kritische IKT-Drittdienstleister (Art. 43 Abs. 2 DORA)
- 30.05.2024Delegierte Verordnung zu den Kriterien für die Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister (Art. 31 Abs. 6 DORA)