IT & digitale ResilienzMitteilungBaFin
BaFin-Übersicht der vertraglichen Mindestinhalte für IKT-Dienstleistungsverträge nach DORA
Del. VO (EU) 2024/1773, DVO (EU) 2024/2956, Del. VO (EU) 2025/532, EU
Die BaFin fasst die Mindestinhalte nach Art. 30 DORA und der RTS 2024/1773 in einer zweisprachigen Checkliste zusammen, getrennt nach Verträgen für kritische oder wichtige Funktionen und sonstigen IKT-Dienstleistungen. Hilfsmittel für die Vertragsanpassung vor dem 17.01.2025.
Zum Rahmenwerk: IKT-Drittparteirisiko: Leitlinie, Informationsregister und Untervergabe (RTS/ITS zu Art. 28–30 DORA)
Technische Standards zum Einsatz von IKT-Drittdienstleistern: interne Leitlinie für kritische oder wichtige Funktionen, Standardvorlagen für das Informationsregister und Anforderungen an die Untervergabe.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu IKT-Drittparteirisiko: Leitlinie, Informationsregister und Untervergabe (RTS/ITS zu Art. 28–30 DORA)
- 02.07.2025RTS zur Untervergabe von IKT-Dienstleistungen für kritische oder wichtige Funktionen (Art. 30 Abs. 5 DORA)
- 02.12.2024ITS mit Standardvorlagen für das Informationsregister (Art. 28 Abs. 9 DORA)
- 25.06.2024RTS zur Leitlinie für IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen (Art. 28 Abs. 10 DORA)