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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zum Zugang zu Finanzdienstleistungen (De-Risking)
GeldwäschepräventionLeitlinienEBAEBA/GL/2023/04

Leitlinien gegen pauschales De-Risking: Anwendung ab 03.11.2023

EBAEBA/GL/2023/04, EU

Institute dürfen Kunden nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer Kategorie ablehnen, sondern müssen das Risiko im Einzelfall bewerten und Alternativen zur Kündigung prüfen. Ergänzt um die gleichzeitig veröffentlichte Leitlinie für gemeinnützige Organisationen.

03.11.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zum Zugang zu Finanzdienstleistungen (De-Risking)

Vorgaben, wie Institute Geldwäscherisiken steuern, ohne ganze Kundengruppen pauschal abzulehnen: Einzelfallprüfung statt Ausschluss, Dokumentation von Ablehnungen und Kündigungen, Umgang mit Kunden ohne festen Wohnsitz oder mit besonderen Nachweisen.

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