DA zu Produktaufsichts- und Governance-Anforderungen für Versicherungsunternehmen und -vertreiber
EBA/GL/2015/18, EBA/GL/2026/07, EU
Die Europäische Kommission hat einen Delegierten Rechtsakt (DA) zu den Anforderungen an die Produktaufsicht und -steuerung für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber vorgelegt. Dieser DA konkretisiert die Vorgaben für die Entwicklung, den Vertrieb und die Überprüfung von Versicherungsprodukten, um sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen der Kunden entsprechen und keine unangemessenen Risiken bergen.
Die Regelungen betreffen alle Versicherungsunternehmen und -vertreiber innerhalb der EU. Sie müssen interne Prozesse etablieren, die eine sorgfältige Produktentwicklung, Zielmarktbestimmung und regelmäßige Überprüfung der Produkte gewährleisten. Dies soll den Verbraucherschutz stärken und Fehlverkäufe oder ungeeignete Produkte verhindern.
Zum Rahmenwerk: Produktüberwachung für Retail-Bankprodukte (POG-Leitlinien der EBA)
Anforderungen an Hersteller und Vertreiber von Hypotheken, Verbraucherkrediten, Einlagen, Zahlungskonten, Zahlungsdiensten und E-Geld: Zielmarkt, Produkttests, Vertriebskanäle und Überprüfung über den Lebenszyklus. Seit 2026 mit Vorgaben für Produkte mit ESG-Merkmalen und gegen Greenwashing.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Produktüberwachung für Retail-Bankprodukte (POG-Leitlinien der EBA)
- 30.06.2026EIOPA-Peer-Review zeigt Fortschritte bei Produktaufsicht und Governance
- 30.06.2026Geänderte POG-Leitlinien: ESG-Merkmale und Greenwashing-Risiken ab 11.01.2027
- 09.07.2025Konsultation zur Überarbeitung der POG-Leitlinien: Produkte mit ESG-Merkmalen
- 22.03.2016POG-Leitlinien für Retail-Bankprodukte: Anwendung ab 03.01.2017