Gemeinsame Leitlinien zur Beurteilung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen: Anwendung ab 01.10.2017
JC/GL/2016/01, Art. 22–27 CRD, § 2c KWG, EU
Die drei ESAs vereinheitlichen, wie die Aufsicht Erwerb und Erhöhung qualifizierter Beteiligungen an Banken, Wertpapierfirmen und Versicherern beurteilt: Begriffe wie gemeinsames Handeln und indirekter Erwerb, die Prüfkriterien Zuverlässigkeit, Finanzkraft und Herkunft der Mittel sowie eine Liste der Unterlagen, die der Erwerber einreichen muss. Erwerber und Zielinstitute sollten Beteiligungsvorhaben und Anzeigen danach vorbereiten. Anwendung ab 01.10.2017, ersetzt die Leitlinien der Stufe-3-Ausschüsse von 2008.
- 01.10.2017
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle: Bewertung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen (Gemeinsame Leitlinien)
Gemeinsame Leitlinien von EBA, EIOPA und ESMA zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen an Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsunternehmen: Anzeigeverfahren, Zuverlässigkeit und Finanzkraft des Erwerbers, gemeinsam handelnde Personen, Herkunft der Mittel und Liste der einzureichenden Unterlagen. In Deutschland Teil der Inhaberkontrolle nach § 2c KWG und der Inhaberkontrollverordnung.
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