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SRB veröffentlicht Konsultationsliste und vereinfacht Anfragen ab 2027

SRBEBA/GL/2022/01, EBA/GL/2022/11, EBA/GL/2023/05, EU

Der Single Resolution Board (SRB) hat seine Liste der Konsultationen und Anfragen an die Industrie für 2027 veröffentlicht. Diese Liste umfasst erwartete Konsultationen, Datenanfragen und einzureichende Unterlagen, die sich aus EU-Rechtsakten, den SRB Expectations for Banks (EfB) und der Verlagerung hin zu bankengesteuerten Tests und Abwicklungsfähigkeitsbewertungen ergeben.

Ab 2027 führt der SRB eine Vereinfachung ein, indem er von jährlichen Anfragen zu einem dreijährigen Einreichungszyklus für bankspezifische Unterlagen übergeht. Dies gilt, wenn keine wesentlichen Abwicklungsbedenken bestehen, und soll den Verwaltungsaufwand reduzieren. Zudem hat der SRB die vierteljährliche Bestätigung der MREL-Berechtigung von gemeldeten Verbindlichkeiten mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Diese Änderungen sollen die Belastung für den Bankensektor verringern und gleichzeitig die Abwicklungsfähigkeit aufrechterhalten. Banken, die eine konstant zufriedenstellende Abwicklungsleistung zeigen, können eine Reduzierung der jährlichen Anfragen um bis zu einem Drittel erwarten. Individuelle Anforderungen werden den Banken über Prioritätsschreiben mitgeteilt.

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