Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 …
VO (EU) 2020/1503, RL (EU) 2020/1504, Del. VO (EU) 2022/2111–2122, VermAnlG, EU+DE
Diese Verordnung ändert die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung. Ziel ist es, die Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) in die Prüfungen von Wertpapierinstituten und Schwarmfinanzierungsdienstleistern zu integrieren. Die Änderungen betreffen die Inhalte und den Umfang der Prüfungsberichte, um die Einhaltung der neuen Anforderungen an die digitale operationale Resilienz sicherzustellen.
Die Änderungen sind relevant für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister, da sie die Anforderungen an deren jährliche Prüfungen erweitern. Institute müssen sich auf eine umfassendere Prüfung ihrer IKT-Sicherheit und der Widerstandsfähigkeit ihrer digitalen Operationen einstellen. Dies bedeutet, dass sie ihre internen Prozesse und Dokumentationen entsprechend anpassen müssen, um den Prüfungsanforderungen gerecht zu werden.
Die Verordnung tritt am 10.09.2026 in Kraft.
Zum Rahmenwerk: ECSPR: Schwarmfinanzierung / Crowdfunding
Einheitliches EU-Zulassungs- und Aufsichtsregime für Schwarmfinanzierungsdienstleister (Crowdinvesting und Crowdlending bis 5 Mio. €): Anlagebasisinformationsblatt, Anlegerschutz- und Interessenkonfliktregeln, ESMA-Register. Flankiert von den delegierten Verordnungen (EU) 2022/2111–2122 und in Deutschland vom Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz.
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