FondsregulierungVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2023/606
ELTIF 2.0 im Amtsblatt: Öffnung für Privatanleger und flexiblere Anlageregeln
VO (EU) 2023/606, EU
Die Verordnung (EU) 2023/606 senkt die Quote zulässiger Anlagen auf 55 %, erlaubt Dachfonds- und Master-Feeder-Strukturen, streicht die Mindestanlagesumme von 10.000 Euro für Privatanleger und erleichtert Rücknahmen. Anwendung ab 10.01.2024.
- 10.01.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: ELTIF 2.0
Produktregime für langfristige Investmentfonds, das seit der Reform auch für Privatanleger geöffnet ist.
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