Regulatory Radar ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Paywall.
regulatoryradarvon Conformis
Alle Updates zu Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)
NachhaltigkeitMeldungESMAESMA80-519981123-3461

ESMA delegiert Ablehnung von Registrierungen kleiner ESG-Ratinganbieter an Vorsitzenden

ESMAVO (EU) 2024/3005, EU

Die ESMA hat beschlossen, die Befugnis zur Ablehnung von Registrierungsanträgen kleiner ESG-Ratinganbieter im Rahmen der Übergangsregelung an ihren Vorsitzenden zu delegieren. Diese Entscheidung betrifft Anbieter, die gemäß Artikel 5 der ESGR-Verordnung (EU) 2024/3005 unter einem temporären Regime agieren dürfen, sofern sie ihre Absicht der ESMA mitteilen und von dieser registriert werden.

Die Delegation soll den Registrierungsprozess effizienter gestalten und unnötige Verzögerungen vermeiden, da die Prüfung der Anträge auf vordefinierten Kriterien basiert und keine komplexen technischen oder rechtlichen Elemente beinhaltet, die eine Beteiligung des Aufsichtsrats erfordern würden. Der Vorsitzende muss den Aufsichtsrat regelmäßig über die Ergebnisse der delegierten Aufgaben informieren.

Die Entscheidung trat am Tag nach ihrer Annahme in Kraft. Die Delegation ist unbefristet, kann aber vom Aufsichtsrat jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Zum Rahmenwerk: Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)

Zulassung und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern durch ESMA, Transparenz über Methoden und Datenquellen sowie Trennung von Rating und Beratung. Für Finanzunternehmen relevant als Nutzer von Ratings und bei eigener Veröffentlichung von ESG-Scores.

Übersicht und alle Updates →

Weitere Updates zu Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)