NachhaltigkeitVerordnungEU-Amtsblatt
EU-Green-Bond-Standard anwendbar: Label „European Green Bond“ verfügbar
VO (EU) 2023/2631, EU
Emittenten können Anleihen seit 21.12.2024 als EuGB bezeichnen, wenn die Erlöse zu 100 Prozent taxonomiekonform (mit 15 Prozent Flexibilität) eingesetzt und die Berichte extern geprüft werden. Externe Prüfer mussten sich bis zum 21.06.2026 bei ESMA registrieren.
- 21.12.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Europäischer Standard für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard, EuGB)
Freiwilliger EU-Standard für grüne Anleihen: Erlöse müssen taxonomiekonform verwendet werden, mit Factsheet, Allokations- und Wirkungsberichten sowie externer Prüfung durch bei ESMA registrierte Prüfer. Zusätzlich Transparenzvorlagen für andere nachhaltige Anleihen.
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