Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Amtsblatt
RL (EU) 2016/97, EU
Die Richtlinie (EU) 2016/97 ersetzt die Vermittlerrichtlinie und erfasst erstmals auch den Direktvertrieb: Wohlverhaltensregeln, Informationsblatt für Sachversicherungen (IPID), Produktfreigabe, Interessenkonflikt- und Vergütungsregeln sowie verschärfte Anforderungen an Versicherungsanlageprodukte. Anwendung ab 01.10.2018.
- 01.10.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)
Anforderungen an Beratung, Vertrieb und Produktfreigabe von Versicherungsprodukten einschließlich Wohlverhaltensregeln. Betrifft neben Versicherern auch Banken, die als Versicherungsvermittler auftreten, etwa bei Restschuldversicherungen, Altersvorsorgeprodukten oder Versicherungsanlageprodukten: Beratungs- und Dokumentationspflichten, Produktfreigabe, Provisionsgrenzen und die Vermittlerregeln aus Gewerbeordnung und VersVermV.
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