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Alle Updates zu Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
MeldewesenMeldungEBA

EBA Q&A zu COREP-Meldung „Other Countries“ (2026_7908)

EBADVO (EU) 2024/3117, EU

Die EBA hat eine Frage bezüglich der Meldung von „Other Countries“ in COREP-Berichten beantwortet, insbesondere im Kontext von DPM 4.0 und DPM 4.2. Es wurde festgestellt, dass der Code „Other Countries“ in DPM 4.2 entfernt wurde, was zu Inkonsistenzen mit den ITS-Vorgaben führt. Diese besagen, dass „Other Countries“ zu melden ist, wenn kein einzelnes Land einen Schwellenwert von 20 % der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten überschreitet.

Die EBA bestätigt, dass das Fehlen des Eintrags „Other Countries“ in DPM 4.2 ein bekanntes Problem ist. Zur Wiederherstellung der Konsistenz zwischen DPM und ITS wird die entsprechende Unterkategorie in der nächsten Version, DPM v4.4 Phase 2, angepasst. Bis zur Implementierung dieser Korrektur sollen Institute die Spalte 0190 (Land) nicht melden, wenn kein einzelnes Land mehr als 20 % der zugrunde liegenden Engagements ausmacht. Überschreitet ein einzelnes Land den 20 %-Schwellenwert, ist dieses Land weiterhin in Spalte 0190 zu melden.

Diese Regelung betrifft Kreditinstitute, die COREP-Meldungen gemäß CRR erstellen. Die temporäre Anweisung der EBA bietet eine Übergangslösung, um die Meldung von Ländern zu vermeiden, die das im ITS festgelegte Kriterium nicht erfüllen. Institute sollten die Veröffentlichung von DPM v4.4 Phase 2 abwarten, um die korrigierte Codeliste und die ITS-Anweisungen vollständig umzusetzen.

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