Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2020/06
Finale Leitlinien zur Kreditvergabe: gestufte Anwendung ab 30.06.2021
EBA/GL/2020/06, EU
Neue Kredite fallen seit 30.06.2021 unter die Leitlinien, bestehende Kredite mit Nachverhandlung seit 30.06.2022; die vollständige Anwendung auf Monitoring und Datenanforderungen galt ab 30.06.2024. Die Leitlinien verlangen ESG-Faktoren in der Kreditwürdigkeitsprüfung und technologiegestützte Kreditprozesse mit klaren Modell-Governance-Regeln.
- 30.06.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung
EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung: Governance der Kreditentscheidung, Kreditwürdigkeitsprüfung für Verbraucher und Unternehmen, Bewertung von Sicherheiten, Bepreisung und laufendes Monitoring. In Deutschland über die MaRisk (BTO 1) verankert.
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