Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) (Rundschreiben 09/2025 (VA))
BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA), DE
Dieses Rundschreiben der BaFin konkretisiert die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU). Es legt die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 verbindlich aus, um eine konsistente Anwendung zu gewährleisten. Unternehmen sind für eine angemessene Ausgestaltung verantwortlich und können die Anforderungen proportional und prinzipienorientiert umsetzen.
Der Anwendungsbereich umfasst alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland oder Drittstaat, sofern sie nicht als Sterbekassen, Pensionskassen oder kleine Versicherungsunternehmen ausgenommen sind. Auch Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften, die Versicherungsgeschäft betreiben, fallen darunter. Das Rundschreiben berücksichtigt zudem die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System und verweist auf weitere spezifische Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen, etwa zu fachlicher Eignung, Nachhaltigkeitsrisiken oder Auslagerungen an Cloud-Anbieter. Es verbindet allgemeine nationale Regelungen zur Geschäftsorganisation mit spezifischen technischen Anforderungen aus DORA und der KI-Verordnung.
Das Rundschreiben tritt am 14.10.2025 in Kraft. Zeitgleich wird das Rundschreiben 02/2017 (VA) aufgehoben.
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Zum Rahmenwerk: Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern (MaGo, BaFin-Rundschreiben 09/2025)
Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern unter Solvency II: Schlüsselfunktionen, Risikomanagement, interne Kontrollen, Ausgliederung. Die Neufassung 2025 ergänzt Nachhaltigkeitsrisiken, Rückversicherung und automatisierte Prozesse.
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