VerbraucherschutzGesetzBGBlBGBl. 2016 I S. 396
Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt
RL 2014/17/EU, §§ 491 ff. BGB, ImmoKWPLV, EU+DE
Seit 21.03.2016 gelten verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfungen, das ESIS-Merkblatt und Sachkundeanforderungen für Immobiliardarlehensvermittler. Die Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung wurden 2018 in der ImmoKWPLV konkretisiert.
- 21.03.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)
Verbraucherschutz bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Kreditwürdigkeitsprüfung nach ImmoKWPLV, ESIS-Merkblatt, Beratungsstandards, Kopplungsverbote und Vorgaben für Vermittler. Die Kommission prüft seit 2021 eine Überarbeitung (Digitalisierung, grüne Hypotheken).
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