Governance & AuslagerungLeitlinienEBAEBA/GL/2019/02
Überarbeitete Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen: Anwendung ab 30.09.2019
EBA/GL/2019/02, EBA/CP/2025/12, AT 9 MaRisk, EU+DE
Ersetzen die CEBS-Leitlinien von 2006 und integrieren die Cloud-Empfehlungen von 2017: Kriterien für kritische oder wichtige Funktionen, Risikobewertung und Due Diligence vor Vertragsschluss, Mindestvertragsinhalte, Auslagerungsregister, Ausstiegsstrategien und Weiterverlagerung. In Deutschland über AT 9 MaRisk umgesetzt.
- 30.09.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung. Der 2025 konsultierte Nachfolger erfasst als Drittparteien-Leitlinie alle Nicht-IKT-Dienstleister und ergänzt DORA.
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