Governance & AuslagerungLeitlinienEBAEBA/GL/2019/02
Überarbeitete Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen: Anwendung ab 30.09.2019
EBA/GL/2019/02, EBA/CP/2025/12, AT 9 MaRisk, EU+DE
Ersetzen die CEBS-Leitlinien von 2006 und integrieren die Cloud-Empfehlungen von 2017: Kriterien für kritische oder wichtige Funktionen, Risikobewertung und Due Diligence vor Vertragsschluss, Mindestvertragsinhalte, Auslagerungsregister, Ausstiegsstrategien und Weiterverlagerung. In Deutschland über AT 9 MaRisk umgesetzt.
- 30.09.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung. Der im September 2026 final veröffentlichte Nachfolger erfasst als Drittparteien-Leitlinie alle Nicht-IKT-Dienstleister und ergänzt DORA.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
- 18.09.2026EBA veröffentlicht finale Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken
- 18.09.2026Finale Leitlinien zu Drittparteienrisiken bei Nicht-IKT-Dienstleistungen mit zweijähriger Übergangsfrist
- 23.07.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Cloud-Outsourcing (ESMA65-294529287-4824)
- 08.07.2025Konsultation zu Leitlinien für das Management von Drittparteienrisiken: Nachfolger der Auslagerungsleitlinien