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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
Governance & AuslagerungLeitlinienEBAEBA/GL/2019/02

Überarbeitete Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen: Anwendung ab 30.09.2019

EBAEBA/GL/2019/02, EBA/CP/2025/12, AT 9 MaRisk, EU+DE

Ersetzen die CEBS-Leitlinien von 2006 und integrieren die Cloud-Empfehlungen von 2017: Kriterien für kritische oder wichtige Funktionen, Risikobewertung und Due Diligence vor Vertragsschluss, Mindestvertragsinhalte, Auslagerungsregister, Ausstiegsstrategien und Weiterverlagerung. In Deutschland über AT 9 MaRisk umgesetzt.

30.09.2019
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko

Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung. Der 2025 konsultierte Nachfolger erfasst als Drittparteien-Leitlinie alle Nicht-IKT-Dienstleister und ergänzt DORA.

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