Finale Leitlinien zu Drittparteienrisiken bei Nicht-IKT-Dienstleistungen mit zweijähriger Übergangsfrist
EBA/GL/2019/02, EBA/CP/2025/12, AT 9 MaRisk, EU+DE
Die EBA hat die Nachfolger der Auslagerungsleitlinien final veröffentlicht. Sie konzentrieren sich auf Drittparteienvereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, und decken den gesamten Lebenszyklus ab: Risikobewertung und Due Diligence, Vertragsgestaltung, Weiterverlagerung, Überwachung, Dokumentation und Exit-Strategien. Institute sollten ihre Auslagerungs- bzw. Drittparteienregister, Verträge und Prozesse gegen die neuen Vorgaben abgleichen; für die Umsetzung gilt eine zweijährige Übergangsfrist.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung. Der im September 2026 final veröffentlichte Nachfolger erfasst als Drittparteien-Leitlinie alle Nicht-IKT-Dienstleister und ergänzt DORA.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
- 18.09.2026EBA veröffentlicht finale Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken
- 23.07.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Cloud-Outsourcing (ESMA65-294529287-4824)
- 08.07.2025Konsultation zu Leitlinien für das Management von Drittparteienrisiken: Nachfolger der Auslagerungsleitlinien
- 25.02.2019Überarbeitete Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen: Anwendung ab 30.09.2019