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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko
Governance & AuslagerungLeitlinienEBA

Finale Leitlinien zu Drittparteienrisiken bei Nicht-IKT-Dienstleistungen mit zweijähriger Übergangsfrist

EBAEBA/GL/2019/02, EBA/CP/2025/12, AT 9 MaRisk, EU+DE

Die EBA hat die Nachfolger der Auslagerungsleitlinien final veröffentlicht. Sie konzentrieren sich auf Drittparteienvereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, und decken den gesamten Lebenszyklus ab: Risikobewertung und Due Diligence, Vertragsgestaltung, Weiterverlagerung, Überwachung, Dokumentation und Exit-Strategien. Institute sollten ihre Auslagerungs- bzw. Drittparteienregister, Verträge und Prozesse gegen die neuen Vorgaben abgleichen; für die Umsetzung gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko

Anforderungen an Auswahl, Vertragsgestaltung, Steuerung und Registrierung von Auslagerungen einschließlich Weiterverlagerung. Der im September 2026 final veröffentlichte Nachfolger erfasst als Drittparteien-Leitlinie alle Nicht-IKT-Dienstleister und ergänzt DORA.

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