Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2015/2365
SFTR im Amtsblatt veröffentlicht
VO (EU) 2015/2365, EU
Die Verordnung (EU) 2015/2365 führt die Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an Transaktionsregister ein (gestuft ab 2020), verpflichtet Fonds zur Transparenz über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps und regelt die Weiterverwendung von Sicherheiten. In Kraft seit 12.01.2016.
- 12.01.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Repos und Wertpapierleihe (SFTR)
Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Repos, Wertpapierleihe, Buy-Sell-Backs) an Transaktionsregister, Transparenz für Fondsanleger und Regeln zur Wiederverwendung von Sicherheiten. ESMA prüft aktuell eine Zusammenführung mit EMIR- und MiFIR-Meldungen.
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