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Alle Updates zu Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Repos und Wertpapierleihe (SFTR)
Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2015/2365

SFTR im Amtsblatt veröffentlicht

EU-AmtsblattVO (EU) 2015/2365, EU

Die Verordnung (EU) 2015/2365 führt die Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an Transaktionsregister ein (gestuft ab 2020), verpflichtet Fonds zur Transparenz über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps und regelt die Weiterverwendung von Sicherheiten. In Kraft seit 12.01.2016.

12.01.2016
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Repos und Wertpapierleihe (SFTR)

Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Repos, Wertpapierleihe, Buy-Sell-Backs) an Transaktionsregister, Transparenz für Fondsanleger und Regeln zur Wiederverwendung von Sicherheiten. ESMA prüft aktuell eine Zusammenführung mit EMIR- und MiFIR-Meldungen.

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Weitere Updates zu Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Repos und Wertpapierleihe (SFTR)