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NachhaltigkeitMeldungEU-Kommission

Kommission bittet um Feedback zur Überarbeitung der Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

EU-KommissionVO (EU) 2020/852, DelVO (EU) 2021/2178, DelVO (EU) 2026/73, EU

Die Europäische Kommission hat Entwürfe zur Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie veröffentlicht. Ziel ist es, das Rahmenwerk zu vereinfachen, die Anwendung zu erleichtern und die Kriterien an aktuelle EU-Gesetzgebung sowie technologische Fortschritte anzupassen.

Die Änderungen betreffen die meisten Aktivitäten der Klima- und Umwelt-Delegierten Rechtsakte, darunter Forstwirtschaft, Umweltschutz, Fertigung, Energie, Verkehr und Bauwesen. Auch die generischen „Do no significant harm“-Anhänge sind betroffen. Dies soll die Akzeptanz der Taxonomie fördern, den Zugang zu grünen Finanzierungen verbessern und die Markttransparenz durch klarere Offenlegungen erhöhen.

Interessenträger können bis zum 14. April Rückmeldungen zu den Entwürfen geben. Die Kommission plant, die überarbeiteten Kriterien bis zum Sommer zu verabschieden.

So kommentieren Big 4 & Kanzleien

Zum Rahmenwerk: EU-Taxonomie-Verordnung

Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Finanzunternehmen müssen Taxonomie-Quoten (Green Asset Ratio, KPI für Investitionen) offenlegen; der Omnibus-Rechtsakt vereinfacht ab Geschäftsjahr 2025 Umfang und Templates.

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