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Alle Updates zu ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
ZahlungsverkehrGesetzBundesrechtBGBl. 2017 I S. 2446

Neues ZAG zur Umsetzung der PSD2 verkündet

BundesrechtZAG, ZAGAnzV, ZIEV, ZAG-MonAwV, DE

Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie fasst das ZAG neu: Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste werden erlaubnis- bzw. registrierungspflichtig, Ausnahmetatbestände werden enger gefasst, die starke Kundenauthentifizierung wird verankert. In Kraft seit 13.01.2018; das ZAG 2009 wurde gleichzeitig aufgehoben.

13.01.2018
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Das deutsche Aufsichtsgesetz für Zahlungsdienste und E-Geld: Erlaubnis- und Registrierungspflichten, zulässige Tätigkeiten, Eigenmittel, Sicherung von Kundengeldern, Agenten, Auslagerung, Anzeige- und Meldepflichten sowie die BaFin-Auslegung im ZAG-Merkblatt.

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