RTS zur Untervergabe von IKT-Dienstleistungen für kritische oder wichtige Funktionen (Art. 30 Abs. 5 DORA)
Legt fest, welche Aspekte Finanzunternehmen bei der Weitervergabe von IKT-Dienstleistungen an Subunternehmer prüfen und vertraglich regeln müssen: Risikoanalyse vor Vertragsschluss, Überwachung der Subunternehmerkette und Kündigungsrechte bei wesentlichen Änderungen. Von der Kommission am 24.03.2025 erlassen, nachdem sie den ESA-Entwurf vom Juli 2024 zunächst zurückgewiesen hatte.