Leitfaden
Kommission veröffentlicht Praxisleitfaden; Meldepflichten gelten ab 11.09.2026
Ab 11.09.2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle über die ENISA-Plattform melden (Frühwarnung binnen 24 Stunden). Die vollständigen Produktanforderungen gelten ab 11.12.2027. Finanzunternehmen sollten die Vorgaben in Lieferantenverträge und das DORA-Informationsregister einbinden.
Anwendung ab 11.09.2026
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