ECSPR: Schwarmfinanzierung / Crowdfunding
VO (EU) 2020/1503, RL (EU) 2020/1504, Del. VO (EU) 2022/2111–2122, VermAnlG ↗, EU+DE
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Die European Crowdfunding Service Providers Regulation (VO (EU) 2020/1503 vom 07.10.2020, anwendbar seit 10.11.2021) schafft ein einheitliches EU-Regime für Schwarmfinanzierungsplattformen: Zulassung durch die nationale Aufsicht (in Deutschland die BaFin), EU-Pass, Pflichten zu Interessenkonflikten, Auslagerung und Verwahrung sowie ein standardisiertes Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) je Angebot bis 5 Mio. €. Die begleitende RL (EU) 2020/1504 nimmt zugelassene Dienstleister aus dem MiFID-II-Anwendungsbereich aus.
Konkretisiert wird das Regime durch die zwölf delegierten Verordnungen (EU) 2022/2111 bis 2022/2122 vom 13.07.2022 (u. a. Beschwerdeverfahren, Interessenkonflikte, Ausfallquoten, Eingangswissenstest und KIIS) sowie ESMA-Q&As und das ESMA-Register der zugelassenen Dienstleister. In Deutschland hat das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz vom 03.06.2021 die Durchführung geregelt und KAGB, WpHG und VermAnlG angepasst; rein nationale Schwarmfinanzierung nach § 2a VermAnlG besteht daneben fort.
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