BaFin ändert Praxis bei Übernahme von ESA- und AMLA-Leitlinien
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Die BaFin hat ihre Praxis zur Übernahme von Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) geändert. Ab dem 1. Oktober 2026 informiert sie über eine tabellarische Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis übernommen wurden und welche nicht.
Diese Änderung bedeutet, dass die BaFin keine separaten Rundschreiben mehr zu diesem Thema konsultiert oder veröffentlicht. Ziel ist es, die Anzahl der Veröffentlichungen zu reduzieren und Bürokratie abzubauen. Finanzinstitute sollten daher die BaFin-Website für aktuelle Informationen zu den übernommenen Leitlinien konsultieren.
Die neue Vorgehensweise ist seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft.
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
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