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ÜbersichtGeldwäscheprävention
AMLA

VO (EU) 2024/1620, 2024/1624 ↗, EU

AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung

30 Updates3 in den letzten 30 TagenStand 07.10.2026seit 28.06.1991

Mehr zum Rahmenwerk

Das neue EU-Geldwäschepaket verlagert die zentralen Sorgfalts-, Melde- und Transparenzpflichten in eine unmittelbar geltende Verordnung und harmonisiert damit erstmals das materielle Geldwäscherecht in der gesamten Union. Nationale Spielräume werden deutlich reduziert.

Die neue Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt erlässt technische Standards, koordiniert die nationalen Aufseher und beaufsichtigt ab 2028 ausgewählte, besonders risikoreiche Verpflichtete direkt. Institute sollten ihre Kundenannahme- und Monitoring-Prozesse frühzeitig auf das neue Regelwerk ausrichten.

07.10.2026
KonsultationNeuAMLA

Konsultation zu RTS für zentrale AML/CFT-Datenbank der AMLA

Die AMLA konsultiert Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Diese Datenbank soll den Austausch von Aufsichtsinformationen innerhalb der EU unterstützen und die AML/CFT-Aufsicht zielgerichteter, risikobasierter und effektiver gestalten.

Frist 03.11.2026 (19 Tage)
Original öffnen: amla.europa.eu ↗
01.10.2026
RundschreibenNeuBaFin

BaFin ändert Praxis bei Übernahme von ESA- und AMLA-Leitlinien

Die BaFin hat ihre Praxis zur Übernahme von Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) geändert. Ab dem 1. Oktober 2026 informiert sie über eine tabellarische Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis übernommen wurden und welche nicht.

Original öffnen: bafin.de ↗
01.10.2026
Final ReportNeuAMLA

AMLA legt finale RTS zu Sorgfaltspflichten, Gruppenanforderungen und Geschäftsbeziehungen vor

Die AMLA hat drei zentrale Standards zur EU-Geldwäscheverordnung an die Kommission übermittelt: Sorgfaltspflichten (Identifizierung, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, Fernidentifizierung, PEP-Prüfung), gruppenweite Mindestanforderungen einschließlich Drittstaaten sowie die Abgrenzung von Geschäftsbeziehung, gelegentlicher Transaktion und Schwellenwerten. Institute sollten ihre KYC-Prozesse und Gruppenrichtlinien jetzt gegen die Entwürfe abgleichen; die AMLR gilt ab 10.07.2027.

Original öffnen: amla.europa.eu ↗
04.08.2026
22.07.2026
20.07.2026
17.07.2026
08.07.2026
02.07.2026
03.06.2026
12.05.2026
16.04.2026
09.02.2026
09.01.2026
09.01.2026
18.12.2025
16.07.2025
19.06.2024
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/1624, RL (EU) 2024/1640, VO (EU) 2024/1620

EU-Geldwäschepaket im Amtsblatt: Geldwäscheverordnung, 6. Geldwäscherichtlinie und AMLA-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1624 vereinheitlicht erstmals die Sorgfalts-, Melde- und Transparenzpflichten unmittelbar (Anwendung ab 10.07.2027), die Richtlinie (EU) 2024/1640 regelt Aufsicht, Register und FIUs, die Verordnung (EU) 2024/1620 errichtet die Behörde AMLA in Frankfurt, die seit 01.07.2025 arbeitet.

Anwendung ab 10.07.2027
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
16.01.2024
31.03.2023
31.03.2023
22.11.2022
14.06.2022
01.03.2021
12.11.2018
19.06.2018
05.06.2015
25.11.2005
28.12.2001
28.06.1991