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GeldwäschepräventionRundschreibenBaFin08/2025

BaFin-Rundschreiben zu Hochrisiko-Drittstaaten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (08/2025 GW)

BaFinGwG, DE

Dieses BaFin-Rundschreiben informiert über Drittstaaten, die strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen (Hochrisiko-Staaten). Es basiert auf der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 und den Erklärungen der FATF.

Für Nordkorea, den Iran und Myanmar sind spezifische verstärkte Sorgfaltspflichten und Gegenmaßnahmen vorgeschrieben. Für Nordkorea müssen Verpflichtete alle in § 15 Abs. 5 GwG genannten verstärkten Sorgfaltspflichten anwenden, erhöhte Anforderungen an die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten stellen und Korrespondenzbankbeziehungen sorgfältig prüfen. Die BaFin ordnet zudem die Anzeige von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Nordkorea an.

Die FATF-Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung („Jurisdictions under Increased Monitoring“) umfasst nun 24 Länder, darunter neu Bolivien und die Britischen Jungferninseln, während Kroatien, Mali und Tansania gestrichen wurden. Verpflichtete müssen die jeweiligen Risiken dieser Länder bei ihren Sorgfaltspflichten berücksichtigen.

Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz (GwG)

Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.

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