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GeldwäschepräventionMitteilungBaFinAufsichtsmitteilung 06/2026

Aufsichtsmitteilung 06/2026 (A): Risiken virtueller IBANs im Zusammenhang mit Underground-Banking

BaFinGwG, DE

Die BaFin warnt in ihrer Aufsichtsmitteilung 06/2026 vor erheblichen geldwäscherechtlichen Risiken bei der Nutzung virtueller IBANs (vIBANs), insbesondere im Zusammenhang mit informellen Finanztransfersystemen, dem sogenannten „Underground Banking“. Gemeinsame Erkenntnisse von BaFin und Financial Intelligence Unit (FIU) zeigen, dass vIBAN-Strukturen zur Verschleierung von Herkunft, Empfängern und wirtschaftlichem Hintergrund von Vermögenswerten missbraucht werden können.

Die Mitteilung richtet sich an alle Verpflichteten des Finanzsektors. Sie erläutert, dass vIBANs zwar Effizienzvorteile bieten, aber bei mehrstufigen Modellen, in denen kontoführende Kreditinstitute die Endkunden nicht kennen, erhebliche Transparenzdefizite entstehen. Dies erschwert die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Die BaFin listet typische Risikoindikatoren auf, wie die Nutzung zahlreicher vIBANs für ein Masterkonto eines ausländischen Zahlungsdienstleisters, hohe Transaktionsvolumina ohne erkennbare wirtschaftliche Tätigkeit oder generische Verwendungszwecke.

Die Verpflichteten müssen ihre geldwäscherechtlichen Sorgfalts-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen risikoorientiert an die Besonderheiten von vIBAN-Strukturen anpassen. Die Aufsichtsmitteilung gilt ab sofort bis zum Geltungsbeginn der EU-Geldwäscheverordnung am 10.07.2027.

Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz (GwG)

Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.

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