Löschroutine für Rückmeldungen nach § 41 GwG
GwG, DE
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihr Verfahren für Rückmeldungen nach § 41 des Geldwäschegesetzes (GwG) überarbeitet und ein neues Konzept entwickelt. Dieses Konzept wird nach Abschluss eines Konsultationsverfahrens im Dezember 2024 auf Verdachtsmeldungen angewendet, die ab dem 1. Januar 2025 eingereicht wurden, wobei Rückmeldungen automatisiert mittels goAML-Nachricht erfolgen.
Für Rückmeldungen gemäß § 41 Abs. 2 und 3 GwG wird aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Löschroutine von 28 Tagen eingeführt. Dies bedeutet, dass diese Rückmeldungen 28 Tage nach ihrem Versand automatisch gelöscht werden. Auch ältere Rückmeldungen, die die 28-Tages-Frist überschritten haben, werden sukzessive gelöscht.
Die Löschroutine tritt ab dem 1. September 2026 in Kraft. Verpflichtete müssen dies bei ihren internen Prozessen berücksichtigen und gegebenenfalls eigene Veranlassungen treffen.
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
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