Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB): Bafin ordnet Mängelbeseitigung an
GwG, DE
Die BaFin hat bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (Nord/LB) gewichtige Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Diese betreffen insbesondere die Aktualisierung von Kundendaten und verstoßen gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die BaFin hat die Nord/LB angewiesen, angemessene Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel zu ergreifen. Dazu gehört die Vorlage und Umsetzung eines Konzepts zur Kundendatenaktualisierung sowie die vollständige Aktualisierung aller nicht aktualisierten Kundendaten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Anordnung basiert auf § 51 Absatz 2 Satz 1 GwG und § 44 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Die Anordnung der BaFin ist seit dem 14. Juni 2026 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 57 Absatz 1 GwG.
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
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