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GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) zu Meldungen an die FIU

BGBlGwG, DE

Die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) regelt die Form und die erforderlichen Angaben für Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemäß § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG).

Diese Verordnung ist für alle Unternehmen und Personen relevant, die nach dem GwG meldepflichtig sind. Sie konkretisiert die Anforderungen an die Übermittlung von Verdachtsmeldungen und anderen Informationen an die FIU, was eine korrekte und vollständige Meldung sicherstellen soll. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt unterstreicht die Verbindlichkeit der Regelungen.

Die Verordnung wurde am 26.08.2025 ausgefertigt und am 01.09.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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