Die Geldtransfer-Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister, jeden Geldtransfer mit vollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem zu versehen, diese Angaben zu prüfen und bei fehlenden Daten den Transfer zurückzuweisen oder auszusetzen. Sie ist das Werkzeug, mit dem Zahlungsketten für die Geldwäscheprävention rückverfolgbar bleiben.
Mit der Neufassung 2023 gilt die sogenannte Travel Rule auch für Kryptowertetransfers: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen Angaben zu Absender und Empfänger erheben, weitergeben und bei Transfers mit nicht gehosteten Wallets zusätzliche Prüfungen vornehmen. Die EBA hat dazu Leitlinien zur Umsetzung veröffentlicht.