GeldwäschepräventionLeitlinienEBAEBA/GL/2024/11
Travel-Rule-Leitlinien der EBA: Anwendung ab 30.12.2024
VO (EU) 2023/1113, EU
Die Leitlinien regeln, welche Angaben Geld- und Kryptowertetransfers begleiten müssen, wie Zahlungsdienstleister und Kryptodienstleister fehlende Angaben erkennen und wie sie mit unvollständigen Transfers umgehen. Sie ersetzen die gemeinsamen Leitlinien von 2017.
- 30.12.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.
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