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Alle Updates zu Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
GeldwäschepräventionVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2015/847

Geldtransferverordnung 2015: Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

EU-AmtsblattVO (EU) 2023/1113, EU

Die Verordnung (EU) 2015/847 setzt die FATF-Empfehlung 16 um und verpflichtet Zahlungsdienstleister, Geldtransfers mit vollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem zu begleiten und unvollständige Transfers zu prüfen. Anwendung ab 26.06.2017; 2023 durch die Verordnung (EU) 2023/1113 auf Kryptowerte erweitert.

26.06.2017
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)

Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.

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