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Alle Updates zu Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
GeldwäschepräventionVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2023/1113

Neufassung der Geldtransfer-Verordnung mit Travel Rule für Kryptowerte

EU-AmtsblattVO (EU) 2023/1113, EU

Ersetzt die Verordnung (EU) 2015/847 und erstreckt die Pflicht zur Übermittlung von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem auf Transfers von Kryptowerten. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen die Angaben erheben, prüfen und weitergeben; die Verordnung gilt seit dem 30.12.2024 zeitgleich mit MiCA.

30.12.2024
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)

Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.

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