GeldwäschepräventionVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2023/1113
Neufassung der Geldtransfer-Verordnung mit Travel Rule für Kryptowerte
VO (EU) 2023/1113, EU
Ersetzt die Verordnung (EU) 2015/847 und erstreckt die Pflicht zur Übermittlung von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem auf Transfers von Kryptowerten. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen die Angaben erheben, prüfen und weitergeben; die Verordnung gilt seit dem 30.12.2024 zeitgleich mit MiCA.
- 30.12.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.
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