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Alle Updates zu Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)
GeldwäschepräventionVerordnungBGBlBGBl. 2023 I Nr. 135

Kryptowertetransferverordnung: nationale Travel Rule bis zur Geltung der TFR

BGBlVO (EU) 2023/1113, EU

Die Verordnung verpflichtete Kryptodienstleister schon vor der Geltung der EU-Geldtransferverordnung, Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem zu übermitteln. Mit Anwendung der TFR ab 30.12.2024 ist sie außer Kraft getreten.

Zum Rahmenwerk: Geldtransfer-Verordnung (Travel Rule)

Begleitpflicht von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und, seit Ende 2024, bei Kryptowertetransfers (Travel Rule); ergänzt die Geldwäscheprävention um Rückverfolgbarkeit und Prüfpflichten.

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