GeldwäschepräventionDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2025/1184
EU-Hochrisikoliste erweitert, u. a. um Monaco und Venezuela; VAE und Panama gestrichen
VO (EU) 2024/1620, 2024/1624, EU
Zehn Staaten kommen auf die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer, die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama entfallen. Verstärkte Sorgfaltspflichten gelten ab 05.08.2025.
Zum Rahmenwerk: AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
Das unmittelbar geltende EU-Geldwäscherecht samt der neuen Behörde AMLA, die technische Standards erlässt und ausgewählte Institute direkt beaufsichtigt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AMLA-Verordnung und EU-Geldwäscheverordnung
- 07.10.2026Konsultation zu RTS für zentrale AML/CFT-Datenbank der AMLA
- 01.10.2026BaFin ändert Praxis bei Übernahme von ESA- und AMLA-Leitlinien
- 01.10.2026AMLA legt finale RTS zu Sorgfaltspflichten, Gruppenanforderungen und Geschäftsbeziehungen vor
- 04.08.2026EBA veröffentlicht Entwurf des Berichtsrahmens für die Erhebung der Eignungsdaten 2027
- 22.07.2026FAQ zum Meldepaket für die Identifizierung vorläufig geeigneter Verpflichteter (AMLA)
- 20.07.2026Aktualisierte Taxonomie für die Datenerhebung zur Risikobewertung 2027 der AMLA