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regulatoryradarvon Conformis
ÜbersichtGeldwäschepräventionnur bei Fondsdomizil oder ManCo in Luxemburg

Loi du 12 novembre 2004, Règlement CSSF N° 12-02 ↗, LU

Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)

7 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 24.09.2026seit 26.10.2022

24.09.2026
08.08.2026
03.11.2025
09.07.2025
Gesetz

Großherzogliche Verordnung vom 11. Juni 2025

Die großherzogliche Verordnung vom 11. Juni 2025 regelt die Zusammensetzung und Funktionsweise des Ausschusses zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie legt die Struktur und die operativen Abläufe dieses Gremiums fest, das eine zentrale Rolle im Kampf gegen Finanzkriminalität spielt.

Original öffnen: cssf.lu ↗
13.12.2024
13.12.2024
Q&A

CSSF-FAQ zur Asset-Due-Diligence nach Verordnung 12-02

Klärt, wie Fonds und Fondsmanager Geldwäscherisiken auf Ebene der Vermögensgegenstände prüfen: Eine initiale Risikobewertung ist Pflicht, jährliche Neubewertungen entfallen ohne wesentliche Änderungen; an geregelten Märkten gehandelte Wertpapiere gelten als geringer exponiert. Basiert auf Prüfungserkenntnissen und der Public-Private-Partnership OPC AML.

Original öffnen: cssf.lu ↗
26.10.2022