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ÜbersichtGeldwäschepräventionnur für geldwäscherechtlich Verpflichtete
Bundesrecht

GwG ↗, DE

Geldwäschegesetz (GwG)

17 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 19.08.2026seit 25.10.1993

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Das Geldwäschegesetz verpflichtet Institute zu einem risikobasierten Ansatz: Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Bestellung eines Geldwäschebeauftragten sowie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und wirtschaftlich Berechtigten.

Verdachtsfälle sind unverzüglich elektronisch an die FIU zu melden; daneben bestehen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister. Mit Geltung der EU-Geldwäscheverordnung wird das GwG auf ergänzende nationale Regelungen zurückgeschnitten.

19.08.2026
MeldungFIU

Löschroutine für Rückmeldungen nach § 41 GwG

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihr Verfahren für Rückmeldungen nach § 41 des Geldwäschegesetzes (GwG) überarbeitet und ein neues Konzept entwickelt. Dieses Konzept wird nach Abschluss eines Konsultationsverfahrens im Dezember 2024 auf Verdachtsmeldungen angewendet, die ab dem 1. Januar 2025 eingereicht wurden, wobei Rückmeldungen automatisiert mittels goAML-Nachricht erfolgen.

Original öffnen: zoll.de ↗
13.07.2026
01.09.2025
01.09.2025
04.07.2025
16.05.2025
27.03.2025
27.12.2024
29.11.2024
29.11.2024
17.11.2023
25.06.2021
08.06.2021
12.12.2019
23.06.2017
13.08.2008
25.10.1993
GesetzBGBl. 1993 I S. 1770

Erstes Geldwäschegesetz verkündet

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten setzt die erste EU-Geldwäscherichtlinie 91/308/EWG um und führt Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Verdachtsanzeigepflichten für Kredit- und Finanzinstitute ein. In Kraft seit 29.11.1993.

Anwendung ab 29.11.1993
Original öffnen: dejure.org ↗