Löschroutine für Rückmeldungen nach § 41 GwG
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihr Verfahren für Rückmeldungen nach § 41 des Geldwäschegesetzes (GwG) überarbeitet und ein neues Konzept entwickelt. Dieses Konzept wird nach Abschluss eines Konsultationsverfahrens im Dezember 2024 auf Verdachtsmeldungen angewendet, die ab dem 1. Januar 2025 eingereicht wurden, wobei Rückmeldungen automatisiert mittels goAML-Nachricht erfolgen.
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