Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba): Bafin ordnet Mängelbeseitigung an
GwG, DE
Die BaFin hat der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) die Beseitigung von Mängeln in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention angeordnet. Die festgestellten Mängel betreffen die Kundensorgfaltspflichten, insbesondere die Identifizierung, Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten, sowie die Risikoanalyse und das Transaktionsmonitoring.
Die Helaba verstieß damit gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Kreditwesengesetzes (KWG). Die Anordnung verpflichtet das Institut, angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Mängel zu beheben. Dies ist für alle Finanzinstitute relevant, da die Einhaltung der Kundensorgfaltspflichten und die Implementierung robuster Systeme zur Geldwäscheprävention essenziell sind.
Die Anordnungen der BaFin sind seit dem 20.06.2026 bestandskräftig und basieren auf § 51 Absatz 2 Satz 1 GwG und § 44 Absatz 1 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 57 Absatz 1 GwG.
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
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