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Alle Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)
GeldwäschepräventionQ&ACSSFCSSF Regulation No 12-02

FAQ zu AML/CFT-Sorgfaltspflichten gemäß CSSF-Verordnung Nr. 12-02

Loi du 12 novembre 2004, Règlement CSSF N° 12-02, LU

Die CSSF hat eine aktualisierte Version ihrer FAQ zu den Sorgfaltspflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gemäß ihrer Verordnung Nr. 12-02 veröffentlicht. Diese Version 1 der FAQ präzisiert die Anforderungen an die Asset Due Diligence, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung und Bewertung von Vermögenswerten.

Die FAQ richten sich an alle Finanzinstitute, die der CSSF-Verordnung Nr. 12-02 unterliegen. Sie sollen diesen Instituten helfen, ihre Compliance-Prozesse zu verbessern und die Einhaltung der AML/CFT-Vorschriften sicherzustellen, indem sie konkrete Anleitungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei Vermögenswerten bieten.

Es handelt sich um eine aktualisierte Version der FAQ, die ab dem 13.12.2024 gültig ist.

Zum Rahmenwerk: Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)

Luxemburgisches Geldwäscherecht für den Fondssektor: Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02 mit den Sorgfaltspflichten für Fonds und Fondsmanager, Asset-Due-Diligence, RC/RR-Funktionen, jährlicher AML-Fragebogen und FATF-Hochrisikolisten.

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Weitere Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)