FAQ zu AML/CFT-Sorgfaltspflichten gemäß CSSF-Verordnung Nr. 12-02
Loi du 12 novembre 2004, Règlement CSSF N° 12-02, LU
Die CSSF hat eine aktualisierte Version ihrer FAQ zu den Sorgfaltspflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gemäß ihrer Verordnung Nr. 12-02 veröffentlicht. Diese Version 1 der FAQ präzisiert die Anforderungen an die Asset Due Diligence, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung und Bewertung von Vermögenswerten.
Die FAQ richten sich an alle Finanzinstitute, die der CSSF-Verordnung Nr. 12-02 unterliegen. Sie sollen diesen Instituten helfen, ihre Compliance-Prozesse zu verbessern und die Einhaltung der AML/CFT-Vorschriften sicherzustellen, indem sie konkrete Anleitungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei Vermögenswerten bieten.
Es handelt sich um eine aktualisierte Version der FAQ, die ab dem 13.12.2024 gültig ist.
Zum Rahmenwerk: Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)
Luxemburgisches Geldwäscherecht für den Fondssektor: Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02 mit den Sorgfaltspflichten für Fonds und Fondsmanager, Asset-Due-Diligence, RC/RR-Funktionen, jährlicher AML-Fragebogen und FATF-Hochrisikolisten.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)
- 08.08.2026Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (konsolidierte Fassung) (Law of 12 November 2004)
- 03.11.2025Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu internationalen Finanzsanktionen (aktualisiert)
- 09.07.2025Großherzogliche Verordnung vom 11. Juni 2025
- 13.12.2024CSSF-FAQ zur Asset-Due-Diligence nach Verordnung 12-02
- 26.10.2022Großherzogliche Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (konsolidierte Fassung)