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Alle Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)
GeldwäschepräventionGesetzCSSF

Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (konsolidierte Fassung)

Loi du 12 novembre 2004, Règlement CSSF N° 12-02, LU

Dieses Dokument ist eine aktualisierte konsolidierte Fassung des Gesetzes vom 12. November 2004 zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es integriert alle Änderungen, die seit der ursprünglichen Veröffentlichung vorgenommen wurden, und stellt den aktuellen Rechtsstand dar.

Das Gesetz ist für alle Finanzinstitute und andere Verpflichtete in Luxemburg relevant, da es die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Pflichten im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung festlegt. Die Konsolidierung erleichtert die Einhaltung der Vorschriften, indem sie eine aktuelle und umfassende Referenz bietet.

Die aktualisierte Fassung tritt am 8. August 2026 in Kraft und ist ab diesem Datum maßgeblich für die Anwendung der Bestimmungen.

Zum Rahmenwerk: Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)

Luxemburgisches Geldwäscherecht für den Fondssektor: Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02 mit den Sorgfaltspflichten für Fonds und Fondsmanager, Asset-Due-Diligence, RC/RR-Funktionen, jährlicher AML-Fragebogen und FATF-Hochrisikolisten.

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