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Alle Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)
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Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (konsolidierte Fassung) (Law of 12 November 2004)

Loi du 12 novembre 2004, Règlement CSSF N° 12-02, LU

Das Gesetz vom 12. November 2004 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde aktualisiert. Die konsolidierte Fassung enthält die neuesten Änderungen und ist für die Anwendung durch die Finanzinstitute maßgeblich.

Dieses Gesetz ist für alle Finanzinstitute in Luxemburg relevant, da es die grundlegenden Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt. Die Aktualisierung erfordert eine Überprüfung der internen Prozesse und Kontrollen, um die fortlaufende Compliance sicherzustellen.

Die aktualisierte Fassung ist ab dem 8. August 2026 gültig.

Zum Rahmenwerk: Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)

Luxemburgisches Geldwäscherecht für den Fondssektor: Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02 mit den Sorgfaltspflichten für Fonds und Fondsmanager, Asset-Due-Diligence, RC/RR-Funktionen, jährlicher AML-Fragebogen und FATF-Hochrisikolisten.

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Weitere Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)