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Alle Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)
GeldwäschepräventionKonsultationcssf.lu

Public Consultation on AML/CFT and Financial Inclusion - Updated FATF Guidance on AML/CFT Measures and Financial Inclusion

Loi du 12 novembre 2004, Règlement CSSF N° 12-02, LU

Die CSSF hat eine öffentliche Konsultation zur aktualisierten FATF-Leitlinie zu AML/CFT-Maßnahmen und finanzieller Inklusion gestartet. Diese Leitlinie soll Finanzinstituten und politischen Entscheidungsträgern helfen, die FATF-Standards so umzusetzen, dass die finanzielle Inklusion gefördert und gleichzeitig Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken gemindert werden.

Die aktualisierte Leitlinie ist für alle Finanzinstitute relevant, die Dienstleistungen für unterversorgte Bevölkerungsgruppen anbieten oder anbieten möchten. Sie bietet praktische Hilfestellung, wie ein risikobasierter Ansatz angewendet werden kann, um den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu erleichtern, ohne die Integrität des Finanzsystems zu gefährden. Dies beinhaltet die Nutzung neuer Technologien und die Anpassung von Sorgfaltspflichten.

Interessierte Parteien können bis zum 03.03.2025 Stellungnahmen zu diesem Konsultationspapier einreichen.

Zum Rahmenwerk: Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)

Luxemburgisches Geldwäscherecht für den Fondssektor: Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02 mit den Sorgfaltspflichten für Fonds und Fondsmanager, Asset-Due-Diligence, RC/RR-Funktionen, jährlicher AML-Fragebogen und FATF-Hochrisikolisten.

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Weitere Updates zu Geldwäscheprävention in Luxemburg (Gesetz vom 12. November 2004, CSSF-Verordnung 12-02)