GeldwäschepräventionLeitlinienEBAEBA/GL/2021/02
Überarbeitete Risikofaktoren-Leitlinien: Anwendung ab 26.10.2021
EBA/GL/2021/02, EBA/GL/2023/03, EBA/GL/2024/01, EU
Neufassung nach der 5. Geldwäscherichtlinie: neue Risikofaktoren zu Terrorismusfinanzierung und Hochrisikodrittländern, Vorgaben zu Fernidentifizierung, Sorgfaltspflichten gegenüber wirtschaftlich Berechtigten und sektorale Leitlinien u. a. für Crowdfunding und Kontoinformationsdienste.
- 26.10.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Geldwäsche-Risikofaktoren und Sorgfaltspflichten
Welche Risikofaktoren Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen berücksichtigen müssen und wie sie ihre Sorgfaltspflichten daran ausrichten, mit sektoralen Leitlinien und Ergänzungen für gemeinnützige Organisationen und Kryptodienstleister.
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